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Rechte Spalte
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(im folgenden „evodot“ genannt)
I. Geltungsbereich, Zustandekommen von Verträgen
(1) Die evodot erbringt ihre Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des jeweiligen Einzelvertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde auf diese besonders hinweist und die evodot nicht ausdrücklich diesen widerspricht. Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Bedingungen und dem Einzelvertrag geht letzterer vor. Sofern mehrere Dokumente vorhanden sind, gelten sie in folgender Reihenfolge: Einzelvertrag, AGB der evodot, Ausschreibung des Kunden.
(2) Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, Sondervereinbarungen oder Online- Anzeigen kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Leistung durch die evodot zustande. In der Bereitstellung der Leistung liegt die Annahmeerklärung der evodot. evodot ist berechtigt, den Antrag auf Abschluss eines Vertrages abzulehnen.
(3) Es wird ausdrücklich auf das Recht des Kunden zum Widerruf seiner auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung hingewiesen. Auf die Widerrufsbelehrung wird separat in der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Sondervereinbarung oder Online-Anzeige hingewiesen.
II. Umfang und Ausführung von Leistungen
(1) evodot verpflichtet sich, Leistungen im Rahmen angemessener Anstrengungen zu erbringen. Der Umfang der Leistungen, insbesondere auch mengenmäßige Obergrenzen, ergibt sich aus der jeweiligen verbindlichen Leistungsbeschreibung, Sondervereinbarung oder Online-Anzeige und der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Leistungstermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung, Sondervereinbarung oder Online-Anzeige als verbindlich bezeichnet worden sind.
III. Domains
(1) evodot wird nur als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen NIC tätig. Alle Domains des Kunden werden ausschließlich auf dessen Namen registriert.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Domain-Adresse vorher daraufhin zu überprüfen, ob diese gegen Rechte Dritter, insbesondere gegen bestehende Markenschutzrechte, und den allgemeinen Gesetzen verstoßen. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder von allgemeinen Gesetzen ergeben haben.
(3) Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, ist evodot berechtigt, den betreffenden Domainnamen zu sperren.
IV. Pflichten des Kunden
(1) Die Durchführung der Leistung durch evodot erfordert die Kooperation und die bestmögliche Unterstützung des Kunden. Daher stellt dieser insbesondere unentgeltlich und zeitgerecht alle erforderlichen Mittel zur Verfügung, die evodot benötigt, um ihre Leistung zu erbringen.
(2) Der Kunde wird Nutzer oder Mitbenutzer vor Beginn über die Vertragskonditionen und der daraus resultierenden Rechte und Pflichten gemäß der Leistungsbeschreibungen, Sondervereinbarung oder Online-Anzeigen und dieser AGB unterrichten.
(3) Der Kunde wird evodot jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschaffen, insbesondere Unterlagen zur Verfügung stellen. Er wird evodot von allen für eine wirkungsvolle Leistungserbringung bedeutsamen Umständen unaufgefordert Kenntnis geben. Auf Verlangen von evodot wird der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie der von ihm erteilten Informationen schriftlich bestätigen. Der Kunde ist in jedem Fall für die richtige Eingaben seiner Daten, welche für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Er verpflichtet sich, die evodot jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der evodot binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, der evodot zum Zwecke des Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter, Verschlüsslungen und Autorisierungen streng geheim zu halten und evodot unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort, Verschlüsselung bzw. Autorisierung bekannt ist. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde ein Passwort erhält, welches zur Identifizierung seiner Person gegenüber der evodot bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden nennen, gelten gegenüber der evodot widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen der evodot nutzen, haftet der Kunde gegenüber der evodot auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
(5) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Tag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern der evodot abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten der evodot oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen.
(6) Eingestellte Inhalte als auch sonstige Daten, wie z.B. empfangene e-Mails sind vom Kunden in regelmäßigen Abständen eigenständig zu sichern.
(7) Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von der evodot erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen können.
(8) Der Kunde hat sicherzustellen, dass er seinen e-Mail-Postkorb regelmäßig überprüft, damit der Speicherplatz seines e-Mail-Postkorbes jederzeit für eingehende e-Mails ausreicht und er rechtzeitig von den eingehenden Inhalten Kenntnis erlangen kann.
(9) Der Kunde ist für Inhalte (d.h. Daten, welche über die bereitgestellten Technologien verbreitet werden können als auch abrufbar sind), welche über seine Kennung im Internet eingestellt oder in irgendeiner Weise verbreitet werden, gegenüber evodot und Dritten selbst verantwortlich, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit, auch im Hinblick auf ausländische Rechtsnormen.
(10) Alle hier aufgeführten Mitwirkungspflichten sind wesentliche Hauptpflichten des Kunden und werden als solche vereinbart. Sofern der Kunde diese Mitwirkungspflichten verletzt, gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Kunden. evodot kann den erbrachten Mehraufwand dem Kunde in Rechnung stellen.
V. Produkte Dritter Parteien
(1) Die Beschaffung von Produkten Dritter Parteien, wie z.B. Hardware wird evodot nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung durchführen und dies dem Kunde gesondert in Rechnung stellen. Ein Softwarelizenzvertrag bzgl. Standardsoftware Dritter kommt gemäß gesondert abzuschließender Vereinbarung ausschließlich zwischen der Drittfirma und dem Kunden zustande.
(2) Eine eventuelle Einführung oder Schulung der Mitarbeiter des Kunden auf diesen Komponenten bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung und ist zusätzlich zu vergüten.
(3) Für darüber hinausgehende Vorortleistungen (Einbau, Inbetriebnahme), berechnet evodot nach den jeweiligen gültigen Verrechnungssätzen, Arbeits- und Fahrtkosten.
(4) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware einem von evodot ausgewählten Transportunternehmen übergeben worden ist und das Lager der evodot bzw. des beauftragen Lieferanten verlassen hat. Transport- und eventuelle Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für weitergehende Leistungen, wie Z.B. Einbau und Inbetriebnahme der Komponenten, die nach der jeweils gültigen Preisliste der evodot der Kunde in Rechnung gestellt werden. Sofern evodot eine Reparatur von Hardware für den Kunde durchführt, jedoch nicht in der Lage ist, die entsprechenden Reparaturen durchzuführen, ist sie berechtigt die Reparaturarbeiten bei Niederlassungen der Herstellerfirmen oder anderen qualifizierten Werkstätten namens und im Auftrag des Kunden durchführen zu lassen.
VI. Liefer- und Abnahmepflicht
(1) Die evodot bemüht sich in jedem Fall, ihre Kundschaft zufrieden zu stellen und deshalb bestätigte Lieferdaten einzuhalten. Angaben von Lieferfristen sind jedoch unverbindlich. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
(2) Sofern evodot Werkleistungen erbringt, wird der Kunde die Werkleistung nach Bereitstellungsanzeige von evodot auf ihre Übereinstimmung mit der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Spezifikation unter den vereinbarten Bedingungen überprüfen und bei deren Vertragsgemäßheit die Abnahme erklären. Bereitstellung im Sinne dieser Vorschrift bedeutet die Zurverfügungstellung einer Verkörperung der Leistung. Abnahme im Sinne dieses Vertrages und der gesetzlichen Vorschriften bedeutet deren Billigung als im wesentlichen vertragsgemäß. evodot ist berechtigt, nach Arbeitsfortschritt Teilabnahmen zu verlangen. evodot ist befugt, beim Abnahmetest des Kunden anwesend zu sein.
(3) Die Prüffrist beträgt zwei Wochen ab Mitteilung der Fertigstellung, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Dabei gelten die Werkleistungen nach Ablauf der Prüffrist als abgenommen, es sei denn, der Kunde beanstandet die Werkleistungen während dieses Zeitraums als nicht im wesentlichen vertragsgemäß. Unwesentliche Abweichungen der Werkleistungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
VII. Preise und Zahlung
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Vergütung der in der jeweils aktuellen Preisliste von evodot niedergelegten Sätze und wird sofort nach Rechnungseingang fällig. evodot kann gem. § 632a BGB Abschlagszahlungen verlangen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und aller sonstigen anfallenden Steuern oder öffentlichen Abgaben.
(2) Die Aktivierung einer Domain erfolgt erst nach Zahlungseingang der für die Registrierung vereinbarten Entgelte.
(3) Die evodot ist, sofern ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise nach vorheriger Änderungsmitteilung zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn die evodot innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. Die evodot wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
(4) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Mehrere Kunden haften gesamtschuldnerisch.
VIII. Gewährleistung
(1) evodot gewährleistet, dass ihre Leistungen durch angemessen qualifiziertes Personal mit angemessener Sorgfalt und sachgerecht durchgeführt werden.
(2) evodot bemüht sich, dass die Internet-Webserver der Öffentlichkeit über das Internet zugänglich sind. Eine Gewährleistung für technische Probleme, die eine Erreichbarkeit verhindern und die nicht in der unmittelbaren Einflussmöglichkeit der evodot liegen, wie z.B. Stromausfällen, Ausfällen von Servern und Netzen durch Verschulden Dritter oder höherer Gewalt, ist ausgeschlossen. Die Inanspruchnahme aller erbrachten Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden, dies gilt insbesondere für bereitgestellte Software.
(3) Zeigen sich Mängel, hat der Verwender, bei dem die Mängel auftreten, für die evodot unverzüglich in einer detaillierten Beschreibung festzuhalten, wann und in welchem Zusammenhang diese Mängel auftreten.
(4) evodot ist zur Gewährleistung im Hinblick auf erbrachte Leistungen nicht verpflichtet, soweit eine Unzulänglichkeit durch eine Veränderung der Leistung verursacht ist, die weder durch evodot ausgeführt wurde noch von evodot gestattet wurde.
(5) Stellt sich bei Arbeiten im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen heraus, dass kein Anspruch des Kunden auf Gewährleistung besteht, so ist evodot berechtigt, entstandenen Aufwand nach Zeit und Material auf der Grundlage der vereinbarten Preise zu berechnen.
(6) Bei einem Mangel der Vertragsleistung wird evodot nach eigener Wahl die Leistung nachbessern oder neu liefern. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels etwas anderes ergibt. Vor Rücktritt, Minderung oder Geltendmachung von Schadensersatz wegen eines Mangels hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen mit der Erklärung, dass er die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Frist ablehne. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Gründen entbehrlich.
(7) Mängelansprüche des Kunden, sofern es sich um einen Kaufmann handelt, verjähren, soweit es sich bei dem Leistungsgegenstand um eine bewegliche Sache handelt, in einem Jahr. Gleiches gilt bei Werkverträgen, bei denen der Leistungsgegenstand keine Sache ist, sowie bei Dienstleistungsverträgen. Die Verjährung beginnt mit Ablieferung bzw. Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen.
(8) Der Kunde wird evodot im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Mängeln von Leistungen unterstützen, insbesondere auf Wunsch von evodot den Gegenstand der Leistung, in der Form wie er bei Auftreten des Fehlers benutzt wurde, zu übersenden und Maschinenzeit zur Verfügung zu stellen, sowie Korrekturmaßnahmen, die evodot bereitstellt, einzuspielen.
IX. Haftung und Zusicherung bestimmter Eigenschaften
(1) evodot haftet uneingeschränkt gemäß der gesetzlichen Bestimmungen, wenn evodot oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der evodot oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung der evodot auf solche typischen Schäden begrenzt, die für die evodot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Diese Haftungsbegrenzung gilt im Hinblick auf alle Schadensersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, insbesondere auch im Hinblick auf vorvertragliche und nebenvertragliche Ansprüche. Die Haftungsbeschränkung schränkt eine gesetzlich zwingende Haftung, wie z.B. eine Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit nicht ein. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(2) Wenn die evodot den Kunden außerhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet er für die Funktionsfähigkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung. Maßgebend ist der Stand der Technik zum Zeitpunkt der Auftragsannahme.
(3) Die Zusicherung für bestimmte Eigenschaften des Liefergegenstandes bedarf der Schriftform in der Auftragsbestätigung. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung. Angaben in Technischen Merkblättern, Leistungsbeschreibungen und Prospekten sind unverbindlich. Proben der Erzeugnisse gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als Anhalt für die Eigenschaften der Ware.
(4) Der Kunde, soweit er Kaufmann ist, hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Anlieferungen sind stets in Gegenwart des Zustellers (z. B. Spediteur, Post) auf Vollzähligkeit und Beschädigungen hin zu prüfen. Eventuelle Fehlmengen/Beschädigungen sind sofort vom Zusteller in den Begleitpapieren klar bescheinigen zu lassen. Reklamationen über die Unvollzählig der Sendung können außerhalb des in Satz 2 genannten Zeitpunktes nicht geltend gemacht werden.
(5) Andere Schadensersatzansprüche des Kunden als Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels der Leistung müssen innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Anspruchsentstehung gerichtlich geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit.
X. Haftung Kunde
(1) Die Haftung für den Inhalt der Internetseiten und eingerichteten E-Mail liegt ausschließlich beim Kunden. Dieser darf mit Zweck, Inhalt oder Form seiner Internet Präsenz und E-Mail nicht schuldhaft gegen gesetzliche Verbote verstoßen. Die schuldhafte Präsentation und Kommunikation beleidigender sowie extremistischer Inhalte ist ebenfalls nicht erlaubt. E-Maildienste dürfen nicht zu unerwünschten Massenmailings benutzt werden.
(2) Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen des Nutzers oder Mitbenutzers, soweit er nicht den Nachweis führt, dass er diese Pflichtverletzungen nicht schuldhaft zu vertreten hat.
(3) Der Kunde haftet weiterhin bei der von ihm zu vertretende schuldhaften Verletzung von Rechten Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter ist der Kunde verpflichtet, evodot freizustellen, sofern er nicht nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
XI. Verifizierung
Fernmündliche Auskünfte von evodot sind erst verbindlich, wenn sie von evodot schriftlich bestätigt werden. Hat evodot die Ergebnisse ihrer Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern von evodot sind stets unverbindlich.
XII. Datenschutz
(1) Die evodot weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Die evodot weist des Weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt werden. Für darüber hinausgehende Daten wird eine separate Einwilligung eingeholt.
(2) Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung, für eine Hotline und zur technischen Unterstützung der durch die Nutzer in Anspruch genommenen Leistungen/Funktionalitäten, können die Daten der Nutzer im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftrage Unternehmen übermittelt werden. Die evodot wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
XIII. Sperrung
(1) evodot ist berechtigt, die Website vorübergehend zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht auf rechtwidrige Inhalte der Website vorliegt. Dieser Verdacht kann insbesondere durch die Abmahnung eines Verletzten oder durch einen behördlichen oder gerichtlichen Hinweis begründet werden. Der Kunde ist von einer Sperrung unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle des Wegfalls des Verdachtes ist die Sperrung aufzuheben.
(2) Sofern evodot ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrigen Gebrauch der E-Mail-Funktionalitäten vorliegt, so gilt Absatz 1 entsprechend.
(3) Bei Sperrung aufgrund von schuldhaften Pflichtverletzungen besteht die Zahlungspflicht fort.
XIV. Vertragsbeendigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von dem Kunden erstmals nach Ablauf des ersten Vertragsjahres- mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Geleistete Vergütung erstattet evodot anteilig.
(2) Verträge über eine Festlaufzeit dürfen vorzeitig nur bei Vorliegen eines wichtigen, aus der Sphäre der jeweils anderen Partei resultierenden Grundes gekündigt werden. Voraussetzung ist eine unter Fristsetzung ausgesprochene Abmahnung, sofern dies nicht aufgrund der Schwere der eingetretenen Vertragsverletzung unzumutbar ist.
(3) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen außerordentlich zu kündigen, falls die andere Partei einer wesentlichen Vereinbarung dieses Vertrages zuwider handelt und es unterlässt, die Zuwiderhandlung innerhalb einer Frist, die in der Regel 30 Tage nicht unterschreiten soll, abzustellen und die Folgen der Zuwiderhandlung zu beseitigen.
(4) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, falls über die andere Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird oder die andere Partei ihr Geschäft aufgibt, eine außerinsolvenzrechtliche Geschäftsabwicklung betreibt oder nicht mehr imstande ist, den ihr aus diesem Vertrag obliegenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
(5) Im Fall einer Kündigung einer e-Mail-Adresse ist evodot berechtigt, diese nach Ablauf eines Nachsendezeitraums von drei Monaten nach Kündigung, diese an einen anderen Kunden zu vergeben.
XV. Allgemeine Schlussvorschriften
(1) Falls eine Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen oder eines ihnen unterliegenden Vertrages ungültig ist oder wird, so berührt dies im Zweifel nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt vielmehr
(2) eine gültige, welche Sinn und Zweck der ungültigen am nächsten kommt.
(3) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Duisburg, und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess. evodot ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.Juli 1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGB I.I, S. 856) sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (BGB I.I, S.868) ist ausgeschlossen.
für Webhosting der evodot GmbH
(nachstehend evodot genannt),
Falk Str. 73-77, D-47058 Duisburg,
vertreten durch den Geschäftsführer Tayfun Özen
Amtsgericht Duisburg HRB 9122
Gültig ab 01. August 2002
§ 1 Geltung der AGB
(1) evodot erbringt alle Leistungen im Bereich Web-Hosting gegenüber Vertragspartnern ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Der Einbeziehung abweichender AGB eines Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von evodot, wobei E-Mails nur dann der Schriftform genügen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andere Leistungen von evodot wie Design-Konzeption, Produktion etc. werden nicht auf der Grundlage dieser AGB erbracht.
(2) Künftig etwaig von diesen Bedingungen abweichende AGB von evodot werden jeweils automatisch Vertragsbestandteil, soweit dem Vertragspartner die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme gegeben wurde und dieser nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprochen wurde. Im Falle des Widerspruchs behalten die bis dahin dem Vertrag zugrundeliegenden AGB ihre Geltung.
(3) Sind dem Vertragspartner diese AGB nicht mit einem Angebot zugegangen, oder wurden sie ihm nicht bei einer anderen Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er die AGB aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.
(4) Alleiniger Ansprechpartner für Nebenabreden oder Zusicherungen, welche über den Inhalt dieser AGB hinausgehen, ist der Geschäftsführer von evodot bzw. der im jeweiligen Hosting-Vertrag für evodot bezeichnete Projektverantwortliche.
(5) Sämtliche Modifizierungen dieser AGB sowie anderer mit evodot geschlossenen Verträge bedürfen zur deren Zulässigkeit ausdrücklich der Schriftform. E-Mails tragen der Schriftform nur genüge, wenn dies zwischen evodot und dem Vertragspartner schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Leistungspflichten
(1) evodot stellt dem Vertragspartner die im Mietvertrag genannten Serverdienste (Software, Speicherkapazität) im Internet zur Verfügung.
(2) evodot behält sich eine kurzzeitige Einschränkung der Dienste im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen vor.
(3) Die Verschaffung des Zugangs zum Internet für den Vertragspartner ist nicht Gegenstand der Leistungen von evodot.
(4) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Kundeninformation, die mit dem Mietvertrag des Kunden verknüpft ist, insbesondere dem jeweiligen Leistungen.
§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Nutzung der von evodot erbrachten Leistungen und Dienste zur Einhaltung der jeweils geltenden telekommunikationsrechtlichen Vorschriften, des Fernabsatzgesetzes, des Teledienstegesetzes sowie des Teledienste-Datenschutzgesetzes.
(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, evodot unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seine Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und - im Fall des Lastschriftverfahrens- seiner Bankverbindung mitzuteilen.
(3) Der Vertragspartner verpflichtet sich insbesondere:
a) die von evodot zur Verfügung gestellten Leistungen nicht dazu zu nutzen, gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder international anerkannte Regeln des Völkerrechts (z.B. Volksverhetzung, Diskriminierung aufgrund Hautfarbe, Rasse, Geschlecht, Religion, Herkunft oder Weltanschauung) zu verstoßen bzw. zu einem solchen Verstoß aufzufordern. In diesem Zusammenhang sind auch eventuell auf den Webseiten des Kunden eingeblendete Banner als Nutzung durch den Kunden zu verstehen.
b) Urheberrechte Dritter zu beachten und evodot von allen Ansprüchen freizuhalten, die Dritte gegenüber evodot wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen des Urheberrechts durch den Vertragspartner erheben,
c) auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten Teledienste oderMediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt evodot von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflicht beruhen.
d) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zu beachten, Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Sollten infolge des Verschuldens des Vertragspartners Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von evodot nutzen, haftet der Vertragspartner gegenüber evodot auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
e) evodot unverzüglich über eingetretene Störungen zu informieren, soweit diese die vertraglichen Leistungen von evodot betreffen und eventuelle Maßnahmen zur Beseitigung der Störung durch evodot bzw. von evodot beauftragte Dritte bedingen.
(4) Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass - aufgrund der Komplexität heutzutage verwendeter Server Software - die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, Zugriff zu nicht vom Mietvertrag abgedeckten Datenbereichen („unberechtigter Zugriff“) zu erlangen. Dies können sowohl Datenbereiche Dritter als auch administrative Datenbereich der evodot sein (geschützte Datenbereiche“) Der Vertragspartner verpflichtet sich diesbezüglich:
a) keinen unberechtigten Zugriff zu geschützten Datenbereichen zu nehmen sowie kein Versuche zu unternehmen, unberechtigten Zugriff zu geschützten Datenbereichen zu erlangen.
b) evodot unverzüglich über ihm bekannte Zugriffsmöglichkeiten zu geschützten Datenbereichen zu informieren.
(5) Der Vertragspartner sichert evodot zu, die nötige Fachkenntnis zur Verwendung der von evodot angebotenen Dienste zu besitzen, bzw. diese Dienste nur durch entsprechend qualifizierte Dritte nutzen zu lassen. Der Vertragspartner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige unsachgemäße Veränderungen an der eingesetzten Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems gefährden können. Diesbezüglich versichert der Vertragspartner jedes Programm welches über die Internet-Dienste der evodot eingesetzt wird vor seiner operativen Nutzung gründlich auf Mängelfreiheit zu prüfen.
(6) Verstößt der Vertragspartner gegen die unter § 3 (3) a) oder § 3 (4) a) genannten Pflichten, ist evodot berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Im Falle des Verstoßes gegen § 3 (4) a) ist der Vertragspartner gegenüber evodot zudem zu Schadenersatz verpflichtet.
(7) evodot ist nicht verpflichtet, die Internet Präsenz des Vertragspartners auf eventuelle Rechtsverstöße zu überprüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß § 3 (3) a) unzulässig sind, ist evodot berechtigt, die entsprechenden Internet Seiten jederzeit vom Server zu nehmen, zu sperren bzw. zu löschen. evodot wird den Vertragspartner unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten. In diesem Fall stehen dem Kunden keine Schadenersatzansprüche zu. evodot behält den vollen Anspruch auf die Gegenleistung.
§ 4 Vertragsdauer/ Kündigung
(1) Hosting-Verträge werden, soweit im Vertrag keine anderweitige Laufzeit bestimmt ist, auf unbestimmte Dauer geschlossen. Ist ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit geschlossen, ist eine Kündigung erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Mindestlaufzeitverträge verlängern sich stillschweigend um jeweils sechs Monate, soweit sie nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende von einer Partei schriftlich gekündigt werden. Verträge ohne Mindestlaufzeit können von jeder Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende werden.
(2) Jede Kündigung bedarf der Schriftform, wobei Telefax und E-Mail der Schriftform nicht genüge tragen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. evodot ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Vertragspartner mit der Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von zwei Monatsraten rückständig ist.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) evodot, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen. Die Änderung wird wirksam, wenn evodot innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der entsprechenden Änderungsmitteilung beim Kunden kein Widerspruch des Kunden zugeht. evodot wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vergütung im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf 12 Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.
(3) Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Telefax oder eMail an die vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilte Faxnummer bzw. eMail Adresse zugestellt worden ist.
(4) Behauptet der Vertragspartner, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, kann evodot diesem Abrechnungsdaten/ Verbindungsdaten zur Verfügung stellen um nachzuweisen, dass die geschuldete Leistung technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet war.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs ist evodot vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber 6% zu berechnen und die entsprechenden Dienste des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren.
§ 6 Datenkontrolle - Datennutzung - Datenschutz
(1) Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die von ihm - unter Nutzung der Dienste von evodot- im Internet verbreiteten Informationen Dritten zugänglich sind.
(2) evodot wird den Inhalt der vom Kunden im Kommunikationsverbund Internet übermittelten Informationen weder zur Kenntnis nehmen noch kontrollieren, selbst wenn dies nach dem Stand der Technik möglich sein sollte.
(3) Vom Vertragspartner an evodot übermittelte Daten wird evodot vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
(4) evodot weist darauf hin, dass der Vertragszweck im Einzelfall die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte erforderlich macht. So werden z.B. Daten im Rahmen der Domain Registrierung an die an der Registrierung beteiligten Dritten übermittelt und im üblichem Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht (einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeiten in sogenannten Whois-Datenbanken).
(5) evodot ist berechtigt, die ihr aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner zugänglich gewordenen personenbezoge-nen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene geschäftliche Zwecke zu verwenden, insbesondere zu speichern, zu übermitteln bzw. zu verarbeiten. evodot wird dem Vertragspartner auf Anforderung über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
(6) evodot weist den Vertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Vertragspartner ist sich darüber bewusst, dass evodot als Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Vertragspartners aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten übernimmt evodot keine Haftung.
§ 7 Aufrechnung - Zurückbehaltungsrecht - Leistungsverzögerung
(1) Gegen Ansprüche von evodot kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Vertragspartner steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen einander gegenüberste-hender Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(2) Zeitweilige Störungen der angebotenen Leistungen von evodot können sich insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streik, Aussperrung und behördlicher Anordnung, dem Ausfall von ommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen in Bereich der Monopoldienste der deutschen Post AG, der deutschen Telekom AG ergeben. evodot haftet hierfür nicht.
(3) Ferner können sich zeitweilige Störungen aufgrund technischer Änderungen an den Einrichtungen oder Anlagen von evodot oder augrund sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der angebotenen Leistungen erforderlich sind (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), ergeben. In diesem Zug hat evodot das Recht Server ohne vorherige Ankündigung vom Netz zu nehmen um den Betrieb aufrecht zu erhalten.
(4) Sollten diese Störungen von evodot zu vertreten sein, wird evodot unverzüglich alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken. (5) Hat evodot die jeweilige Störung zu vertreten oder dauert diese länger als 24 Stunden an, ist der Vertragspartner zur anteiligen Minderung des monatlichen Basispreises berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz-ansprüche sind ausgeschlossen, soweit evodot die jeweilige Störung nicht mindestens grob fahrlässig verursacht hat.
§ 8 Haftung
(1) Für Schäden haftet evodot nur dann, wenn evodot oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
(2) In jedem Fall ist die Haftung von evodot- ausgenommen einer Haftung für vorsätzliches Handeln - in Bezug auf Personen- und/oder Sach- und/oder Vermögensschäden auf 10.000,00 Euro je Schadensfall beschränkt.
(3) Ansprüche des Vertragspartners auf Schadenersatz verjähren spätestens in einem Jahr ab Kenntniserlangung der die Anspruchsberechtigung auslösenden Umstände.
(4) Ohne Rücksicht auf die Kenntnis des Vertragspartners verjähren Schadenersatzansprüche in einem Jahr nach Eintritt des schädigenden Ereignisses.
§ 9 Schlussbestimmungen - Verschiedenes
(1) Erfüllungsort für diesen Vertrag ist der jeweilige Sitz von evodot, derzeit 47058 Duisburg
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen evodot und Vertragspartnern, soweit der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist Duisburg.
(3) Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (UN Kaufrecht), auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.
(4) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners aus dem mit evodot geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von evodot.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, sich auf eine die unwirksame Klausel ersetzende wirksame Klausel zu einigen, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Intension der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.